Holen Sie sich einen ungarischen Personalausweis
Wie man sich bewirbt
Es können nur permanente Personalausweise beantragt werden, und nur ungarische Staatsbürger können beim Generalkonsulat einen Personalausweis beantragen. Eine Beantragung eines temporären Personalausweises ist nicht möglich.
Im Falle einer Änderung der persönlichen Daten, Gültigkeitsablauf, sachlicher Fehler oder Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung der Karte kann der permanente Personalausweis erneuert oder ersetzt werden.
Der Ausweis, der kurz vor dem Ablauf steht, kann frühestens sechzig Tage vor dem Ablaufdatum erneuert werden.
Nur persönliche Anträge auf Personalausweise können mit einem geplanten Termin eingereicht werden. Sie können das Online-Reservierungssystem nutzen, um Termine zu vereinbaren.
Einen Termin zu vereinbaren und das Online-Reservierungssystem zu nutzen, ist kostenlos.
Antragsteller für [persönliche] Personalausweise können ungarische Staatsangehörige sowie „Einwanderer, niedergelassene Personen, Flüchtlinge oder Personen mit subsidiärem Schutzstatus“ sein. Ungarische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland können ab Januar 2016 einen Personalausweis beantragen. Antragstellern, die einen Personalausweis beantragen können, wird ein befristeter Personalausweis zur Verfügung gestellt, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung kein amtliches Dokument vorliegt, das ihre Identität bescheinigt; jedoch kann eine „teilnehmende Behörde oder ein konsularischer Beamter“ einem Antragsteller, der einen ständigen Personalausweis beantragt, keinen befristeten Personalausweis vorlegen. Um einen dauerhaften Personalausweis zu erhalten, müssen Einwanderer oder „etablierte Personen, Flüchtlinge und Personen mit subsidiärem Schutzstatus“ einen Antrag stellen. jedoch eine geschützte Person oder ein Flüchtling, der ein „feststehender Status“ zuerkannt wurde;
Dokumente, die für die Beantragung eines Personalausweises erforderlich sind
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen von der KEKKH-Website:
Einem dauerhaften Personalausweis „oder einem anderen gültigen Dokument, das ... die persönliche Identität bescheinigt“, der entweder gültig ist oder im Jahr vor dem Datum der Antragstellung gültig war, ist ein Antrag auf einen Personalausweis beizufügen. Antragsteller, die nicht über solche Dokumente verfügen, können stattdessen Folgendes vorlegen:
- wenn sie einen Arzttitel verwenden möchten und dieser Arzttitel nicht im Personendaten- und Adressregister eingetragen ist, ein Dokument, das die Berechtigung zur Verwendung des Arzttitels bescheinigt, und im Falle eines im Ausland verliehenen Arzttitels ein amtliches Dokument, das seine Einbürgerung bescheinigt, oder authentische Kopien des Erstgenannten;
- im Falle von ungarischen Staatsangehörigen, die aus dem Ausland zurückkehren, um sich in Ungarn niederzulassen, oder ungarischen Staatsangehörigen, die im Ausland leben, amtliche Dokumente zur Bescheinigung ihrer [PIN] und ihres Wohnsitzes[;]
- im Falle von Antragstellern auf Zuwanderer- oder Flüchtlingsstatus oder Personen mit subsidiärem Schutzstatus oder festgestelltem Status die Einwanderungserlaubnis, das Dokument, das den Flüchtlings- oder subsidiären Schutzstatus oder den festgestellten Status bescheinigt, sowie das amtliche Dokument, das die [PIN] und den Wohnort bescheinigt[;]
- im Falle von Antragstellern mit Flüchtlings- oder subsidiärem Schutzstatus – wenn es sich um den ersten beantragten Personalausweis handelt – ein Lichtbild, auf dessen Rückseite die Einwanderungsbehörde die Nummer der Entscheidung der Behörde angibt, mit der die betreffende Person als Flüchtling oder Person mit subsidiärem Schutzstatus anerkannt wird, und bescheinigt, dass das Lichtbild mit der Person identisch ist, die durch ein Siegel und eine Unterschrift als Flüchtling oder geschützte Person anerkannt wurde.
Fehlt es einem Antragsteller an einem gültigen Personalausweis oder einem anderen Identitätsnachweis, sollte dem Antrag eine Geburts- [oder] Heiratsurkunde beigefügt werden. Sollten Antragsteller, deren Geburt und/oder Eheschließung in Ungarn registriert wurde, ihre Geburts- oder Heiratsurkunde nicht vorlegen können, wird sich die „Verwaltungsbehörde“ an die zuständigen Standesbeamten wenden.
Antragsteller, die im Ausland leben und die ungarische Staatsbürgerschaft „durch Einbürgerung oder Wiedereinbürgerung“ erworben haben, müssen zusammen mit ihrem ersten Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises eine Erklärung über ihre „natürlichen personenbezogenen Identifizierungsdaten“, insbesondere den auf dem amtlichen Dokument angegebenen Namen, „mit der bescheinigt wird, dass ihre [PIN] und ihr Wohnsitz“ mit dem „im Register eingetragenen Namen oder der Einbürgerungsbescheinigung einschließlich ihrer Namensänderung“ identisch sind, einreichen.
„Behinderte Antragsteller“ können zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten die endgültige Entscheidung des Gerichts über die Feststellung der Vormundschaft vorlegen und müssen die „rechtsverbindliche Entscheidung der Vormundschaftsbehörde, mit der die Vertretung vor dem Gesetz bescheinigt wird“, zusammen mit Dokumenten vorlegen, mit denen die Identität des gesetzlichen Vertreters bescheinigt wird.
Handelt es sich bei dem Antragsteller um einen „unfähigen“ Minderjährigen und ist zum Zeitpunkt der Antragstellung nur einer der Elternteile anwesend, so ist auch eine Erklärung des anderen Elternteils oder gesetzlichen Vertreters vorzulegen, in der er der Ausstellung eines Personalausweises für den Antragsteller zustimmt. Die Genehmigungserklärung muss entweder in einem „privaten Beweismittel“ ausgestellt werden oder vor
- einen Notar;
- ein „Bezirksbüro (Metropolitanbüro), das im Namen des Gemeinde- und Kreisverwaltungsbüros in Fragen des Kinderschutzes und der Vormundschaft handelt“;
- der Leiter einer Strafvollzugsanstalt;
- einen Konsularbeamten;
- „bezeichnetes Regierungsamt“; oder
- „die Stelle, die das Register führt, oder ein Bezirksamt.“
Die für die Ausstellung des Personalausweises zuständige Behörde kann die auf dem amtlichen Dokument „Bescheinigung der [PIN] und des Wohnorts“ (Ungarn n.d.a.) angegebene PIN des Antragstellers anfordern.